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Rechtsanwalt Henner Thümmel Anlegerschutzanwalt Spezialist für Kapitalmarktrecht
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Käufer von
Lehman-Zertifikaten, die geschädigt wurden, können sich an den auf Bankrecht
spezialisierten Rechtsanwalt Henner Thümmel wenden.
Falschberatung ist wahrscheinlich mehr die Regel, als die Ausnahme Rechtsanwalt Henner Thümmel hat mittlerweile viele Anfragen erhalten und die Schadensersatzforderungen geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die meisten Betroffenen falsch beraten wurden.
In der Regel wurde durch die Banken dahingehend beraten, dass das eingesetzte Kapital garantiert sei. Ein Ausfall sei nur bei den Zinszahlungen zu erwarten, da die Höhe der Zinsen schwanken könne. Nach Aussage vieler Betroffener wurden in dem Beratungsgesprächen die Worte "garantiert", "sicher", "hundertprozentige Kapitalversicherung" und "praktisch kein Risiko" verwendet.
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Die strukturierten
Risiko-Zertifikate wurden als "sicher" bezeichnet, ohne die eigentliche
Struktur der Zertifikate offen zulegen. Den meisten Geschädigten wurden nicht erklärt, was "Zertifikate" im eigentlichen Sinne sind. Meistens konnte der Bankberater noch nicht einmal mitteilen, dass es sich bei den meisten Papieren um so genannte "Strukturierte Papiere" (Inhaberschuldverschreibungen) handelt. Es ist fraglich, ob die Geschädigten über die nachfolgenden Sachverhalte aufgeklärt worden sind.
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Zahlung von Innenprovisionen?
In einigen Fällen kann vermutet werden, dass die vermittelnden Banken für den Vertrieb der Zertifikate hohe Innenprovisionen erhalten haben. Das sind so genannte "Kick-Backs". In solchen Fällen würden die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch noch haften, wenn sie den Anlegern die "kick-backs" verschwiegen hätten.
Erfolgsaussichten Die angekündigte Entschädigung von Kunden der
deutschen Lehman - Brother - Tochter führt zu mehr Verwirrung bei den
Privatanlegern, als dass es für Klarheit sorgt. Es ist davon auszugehen, dass viele Anleger in vielen Fällen bei der Geltendmachung der Ansprüche ganz ausgezeichnete Chancen haben und sollten auf jeden Fall alle Ansprüche durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. In den meisten Fallen deckt die Rechtsschutzversicherungen in aller Regel die Kosten des Verfahrens.
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Verjährung Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung eines Beratungsvertrags bzw. wegen fahrlässiger Verletzung einer Informationspflicht aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unterliegen der kurzen kapitalmarktrechtlichen Verjährungsfrist. Diese beträgt nach § 37a WpHG drei Jahre ab
Anspruchsentstehung. Grundsätzlich kann man festhalten, dass im Zeitpunkt
November 2008 damit Ansprüche aus Beratungsvorgängen bis November 2005 zu
verjähren drohen. |
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